Eine Tierpatenschaft gibt Ihnen die Möglichkeit, etwas für ein unverschuldet in Not geratenes Tier zu tun, auch wenn es Ihre Lebensumstände nicht zulassen, ein Tier selbst aufzunehmen und zu versorgen. Ihr Beitrag hilft, das Tier zu pflegen, tierärztlich zu versorgen und zu ernähren. Wir tun alles, um unsere Tierheimschützlinge in ein gutes neues Zuhause zu vermitteln. Dennoch gibt es einige, die aufgrund ihres Alters, ihrer Rasse oder ihrer Verhaltensweisen länger warten müssen. Diesen Tieren, die zum Teil jahrelang bei uns sind, möchten wir den Aufenthalt im Tierheim so liebevoll und artgemäß wie möglich gestalten. Mit einer Tierpatenschaft helfen Sie uns, die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Tiere zu bewältigen. Sie können Ihr Patentier auch gern besuchen. Kontakt zu den Tieren ist nach Absprache natürlich möglich.
Welche Patenschaften gibt es?
Es gibt Tierpatenschaften und Versorgungspatenschaften. Tierpatenschaften werden für ein bestimmtes Tier abgeschlossen, Versorgungspatenschaften für eine Tierart, zum Beispiel Hunde oder Katzen. Natürlich können Sie auch eine Versorgungspatenschaft für alle Tierheimtiere abschließen. Damit unterstützen Sie die Versorgung der Tiere.
Kann ich mir ein Patentier aussuchen?
Ja und Nein. Sie können sich Ihr Patentier aus den Tieren aussuchen, die von unseren Tierpflegern als geeignet ausgewählt wurden. Patenschaften sind für diejenigen Tierheimschützlinge gedacht, die voraussichtlich eine längere Zeit im Tierheim verbringen müssen.
Was kostet eine Patenschaft und wann wird sie bezahlt?
Sie können den individuell vereinbarten Patenschaftsbeitrag monatlich bezahlen. Der Mindestbeitrag pro Jahr beträgt dabei 30,00 €.
Was muss ich tun, um Pate zu werden, und wann ist die Patenschaft offiziell?
Sie stellen einen Antrag auf eine Patenschaft und erhalten dann vom Tierschutzverein Tierheim Falkensee und Umgebung e.V. eine Bestätigung sowie alle Informationen dazu von uns zugeschickt.
Darf ich meinem Patentier Leckerlis oder Spielzeug mitbringen?
Sie dürfen gern Spielzeug und auch Leckereien mitbringen, die Verteilung bzw. Verfütterung kann jedoch nur durch die/den Tierpfleger/in bzw. in ihrem/seinem Beisein erfolgen, da nur sie/er weiß, ob das Tier zurzeit gesund ist oder es an einer Futtermittelallergie oder Durchfall leidet. Auch bei Hunden, die zu zweit in einem Gehege sitzen, kann es durch die Fütterung schnell zu Neidreaktionen kommen.
Was passiert, wenn mein Patentier vermittelt wird oder verstirbt?
In beiden Fällen werden Sie zeitnah benachrichtigt und erhalten von uns Vorschläge für ein neues Patentier.
Wann ist es günstig, mein Patentier zu besuchen?
Hier erfolgt eine individuelle Terminabstimmung.
Ich bin noch keine 18 Jahre alt, kann ich trotzdem eine Patenschaft übernehmen?
Ja, auch wenn man noch nicht volljährig ist, kann man eine Patenschaft übernehmen. Wir benötigen dann nur die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
Ist der Patenschaftsbeitrag steuerlich absetzbar?
Patenschaften gelten als Spende und sind somit steuerlich absetzbar. Auf Wunsch erhalten Sie dann eine Spendenbescheinigung.
Wie lange gilt eine Patenschaft?
Die Patenschaft endet, sofern sie nicht vorher gekündigt wird, mit der Vermittlung oder dem Ableben des Patentieres. Dann erhalten Sie eine Benachrichtigung sowie Vorschläge für ein neues Patentier.
Wird für mein Patentier auch weiterhin ein Zuhause gesucht?
Ja, denn das Ziel ist es, für jedes Tier im Tierheim ein neues Zuhause zu finden. Gern können Sie uns dabei unterstützen, indem Sie z. B. Freunden und Familie von Ihrem Patentier erzählen und vielleicht so dazu beitragen.
Wie kündige ich meine Patenschaft?
Sie können Ihre Patenschaft jederzeit zum Monatsende kündigen. Hierzu reicht ein kurzes Schreiben an uns.
Ich habe Interesse, was muss ich jetzt tun?
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail(hier anklicken). Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank für Ihr Engagement zugunsten unserer Schützlinge!